
Kostenvoranschlag für Versicherung: Wann reicht er aus?
Sie hatten einen Unfall? Kein Grund zur Panik – zumindest nicht sofort. Der erste Schock sitzt natürlich tief, aber sobald der Adrenalinspiegel wieder sinkt, stellt sich die große Frage: Und jetzt? Was müssen Sie der Versicherung melden? Reicht ein Kostenvoranschlag für die Versicherung – oder muss gleich ein Gutachten her?
Genau an diesem Punkt kommen wir von Let’s Go Gutachten ins Spiel. Denn wir wissen: In der Praxis läuft das Ganze selten so glatt, wie es in der Theorie klingt. Es gibt zig Wenns und Abers. Und mittendrin: Sie. Mit einem beschädigten Auto, einer Versicherung am anderen Ende der Leitung – und dem Versuch, einfach nur den Schaden korrekt ersetzt zu bekommen.
Reicht ein Kostenvoranschlag für die Versicherung?
Kurz und knapp: Manchmal ja. Aber eben nicht immer.
Ein Kostenvoranschlag für die Versicherung ist grundsätzlich ein guter erster Schritt. Gerade bei kleineren Blechschäden – sagen wir mal ein zerkratzter Kotflügel oder eine eingedrückte Stoßstange – genügt er oft völlig. Die Werkstatt kalkuliert, was gemacht werden muss, schreibt Ihnen die Summe auf, und die Versicherung nutzt das Ganze als Basis für die Schadensregulierung. Klingt einfach? Ist es manchmal sogar auch.
Aber: Der Teufel steckt – wie so oft – im Detail. Denn es kommt stark darauf an, wie hoch der Schaden ist. Die magische Grenze liegt meist bei 750 Euro. Liegt der Schaden darunter, reicht in vielen Fällen der Kostenvoranschlag. Liegt er darüber oder ist der Umfang unklar? Dann wird’s komplizierter – und genau dann brauchen Sie mehr als nur ein grobes Zahlenwerk.
Erst Kostenvoranschlag, dann Gutachten? Klingt vertraut…
Viele Versicherungen spielen dieses Spiel ganz gern: „Reichen Sie doch erst mal einen Kostenvoranschlag ein, wir melden uns dann.“ Klingt harmlos – aber Achtung! Dahinter steckt nicht selten die Strategie, Schäden kleinzurechnen und sich die Sache günstig vom Hals zu schaffen. Ganz nach dem Motto: „Was wir nicht genau prüfen, müssen wir auch nicht komplett bezahlen.“
Dabei ist das eine ziemlich wackelige Angelegenheit. Denn was, wenn beim genaueren Hinsehen doch noch etwas Tiefergehendes auftaucht – ein verzogener Rahmen, versteckte Elektronikschäden oder eine gebrochene Halterung? Genau dann reicht der Kostenvoranschlag eben nicht mehr. Und: Wenn Sie bereits auf Basis dieses Dokuments abrechnen, kann es schwierig werden, nachträglich Ansprüche geltend zu machen. Blöd, oder?
Abrechnung nach Kostenvoranschlag – aber mit Abzügen?
Jetzt wird’s richtig interessant: Viele Versicherungen nehmen Kürzungen vor, wenn auf Basis eines Kostenvoranschlags abgerechnet wird. Warum? Weil hier oft nur Netto-Beträge stehen – also ohne Mehrwertsteuer. Oder weil die Versicherung schlicht annimmt, dass Sie den Schaden vielleicht gar nicht reparieren lassen. In solchen Fällen greift das Prinzip: „Nach Kostenvoranschlag abrechnen – aber nur, was wirklich notwendig ist.“
Das nennt sich dann ganz nüchtern: „Abrechnung nach Kostenvoranschlag Abzüge.“ Klingt trocken, bedeutet aber: Weniger Geld für Sie. Und wenn Sie dachten, Sie bekommen einfach den angegebenen Betrag überwiesen – weit gefehlt. Plötzlich fehlen da mal 19 Prozent Mehrwertsteuer, ein paar Stunden Lohn oder Materialkosten. Da ist der Ärger vorprogrammiert.
Kostenvoranschlag beim Auto nach Unfall – und plötzlich wird’s teuer
Stellen Sie sich vor: Sie bringen Ihr Auto in die Werkstatt, lassen einen Kostenvoranschlag nach einem Unfall erstellen, reichen ihn bei der Versicherung ein – und dann kommt das böse Erwachen. Denn kaum wird die Stoßstange abmontiert, zeigt sich: Da sitzt mehr im Argen, als der Blick von außen vermuten ließ. Ein verzogener Träger, ein defekter Parksensor – Kleinvieh, das schnell zum Kostenfaktor mutiert.
Was jetzt? Tja – wenn Sie bereits abgerechnet haben, wird’s eng. Dann sagt die Versicherung: „Sie wollten doch genau diesen Betrag, oder?“ Und Sie bleiben auf dem Rest sitzen. Deshalb unser Rat: Lassen Sie den Schaden immer erst professionell begutachten, bevor Sie sich auf Zahlenspielchen einlassen. Das kann sich – im wahrsten Sinne – auszahlen.
Kostenvoranschlag selber machen? Möglich, aber riskant
Na klar, man kann heute alles googeln. Und ja – es gibt Online-Tools, mit denen man einen Kostenvoranschlag für einen Kfz-Schaden selber machen kann. Klingt smart, oder? Ist es aber nur bedingt. Denn die Versicherung erkennt solche „DIY“-Kalkulationen oft nicht an. Warum auch? Ein paar Fotos, ein paar Zahlen aus dem Netz – das überzeugt niemanden, der tagtäglich echte Gutachten prüft.
Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, lassen Sie den Kostenvoranschlag fürs Auto von einer Werkstatt oder – noch besser – von einem unabhängigen Sachverständigen wie uns von Let’s Go Gutachten erstellen. So wissen Sie genau, woran Sie sind. Und die Versicherung auch.
Zahlt die Versicherung den Kostenvoranschlag – oder braucht sie eine Rechnung?
Eine der häufigsten Fragen überhaupt: „Zahlt die Versicherung den Kostenvoranschlag – oder braucht sie eine Rechnung?“ Die Antwort ist: Kommt drauf an. Wenn Sie tatsächlich reparieren lassen, will die Versicherung meist die Rechnung sehen. Wenn Sie sich das Geld auszahlen lassen wollen (also fiktive Abrechnung), reicht oft der Kostenvoranschlag – aber mit Abschlägen.
Jetzt sind Sie dran:
Hatten Sie schon mal Ärger mit der Versicherung nach einem Unfall? Oder fragen Sie sich, ob Sie bei Ihrem aktuellen Fall lieber ein Gutachten erstellen lassen sollten? Dann melden Sie sich bei uns – Let’s Go Gutachten steht bereit. Unkompliziert, ehrlich und auf Ihrer Seite.