Verkehrsregeln im Fokus: Bestätigungen gemäß § 19 AusnahmeVO zur StVO

  • Spezialisiertes Know-how in der Ausstellung von § 19 AusnahmeVO Bestätigungen
  • Zuverlässige und rechtsgültige Dokumentation
  • Professioneller Service für eine reibungslose Abwicklung

Anhänger-Geschwindigkeit 80 oder 100 – Das regelt die Bestätigungen § 1 9. AusnahmeVO zur StVO

Sie sind sich unsicher, ob Sie mit Ihrem Anhänger 80 oder 100 km/h fahren dürfen? Dies regelt bei uns in Deutschland die sogenannte Bestätigung gemäß § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie ermöglicht es Ihnen, bestimmte Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen unter bestimmten Bedingungen von den normalen Verkehrsregeln abzuweichen. Diese Ausnahmen werden in der 9. Ausnahmeverordnung (9. AusnVO) festgelegt.

Gemäß § 1 der 9. Ausnahmeverordnung kann die zuständige Behörde Ausnahmegenehmigungen erteilen, um bestimmte Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen, zum Beispiel der Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen zu befreien.

Kontaktformular

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Datenschutzerklärung
call-hand

Kontaktieren Sie uns jetzt

Fragen Sie nach einer professionellen Fahrzeugbewertung oder einem Schadensgutachten. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen zu helfen. Rufen Sie jetzt an, um Ihren Termin zu vereinbaren.

100 km/h Zulassung Anhänger – Wie erhalte ich eine solche Zulassung?

Sie möchten mit Ihrem Anhänger und 100 km/h über die Straßen düsen? Dann ist es wichtig zu beachten, dass die Bestätigung gemäß § 1 der 9. Ausnahmeverordnung nur unter gewissen Voraussetzungen und für spezifische Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen erteilt wird und dass die Einhaltung der festgelegten Bedingungen obligatorisch ist. Verstöße gegen die Bestimmungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Die Zulassung erhalten Sie in den entsprechenden Prüfstellen wie Let’s go Gutachten. Wir prüfen verschiedene Merkmale, die erfüllt werden müssen, damit die Zulassung erteilt werden kann. Dazu gehören:

  • Technische Anforderungen
  • Prüfung durch einen Sachverständigen
  • Aufkleber auf dem Anhänger oder dem Fahrzeug
  • Dokumentation der letzten Prüfung und erneute regelmäßige Prüfung.

Nur wenn all diese Maßnahmen vorgenommen wurden, sind Sie berechtigt 100 km/h mit Ihrem Anhänger zu fahren. Es ist wichtig, dass alle gesetzlichen Anforderungen und Sicherheitsstandards eingehalten werden, um eine sichere Fahrt mit dem Anhänger zu gewährleisten. Daher sollten Sie sich im Vorfeld über die genauen Anforderungen und Verfahren informieren. Gerne bieten wir Ihnen eine professionelle Beratung an.

truck-trailer

Tempo-100 Anhänger – Das sollten Sie beachten

Sie haben eine Bestätigung gemäß § 1 der 9. Ausnahmeverordnung und dürfen mit Ihrem Anhänger Tempo 100 fahren? Dann sollten Sie beachten, dass Sie Ihre Bestätigung immer während der Fahrt im Fahrzeug mitführen. Falls Sie von den Verkehrskontrollbehörden erfordert werden, müssen Sie diese vorzeigen können, andernfalls drohen Strafen. Nur wenn sie die passenden Dokumente dabei haben, sind Sie berechtigt, die Ausnahmeregelung zu nutzen und haben die Befugnis, unter den definierten Bedingungen von den üblichen Verkehrsregeln abzuweichen. Somit muss auch der entsprechende Anhänger einen 100 km/h Aufkleber als Pflichtaufkleber besitzen.

FAQ – Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Haben Sie sich schon immer gefragt, wie schnell Ihr Anhänger eigentlich fahren darf? Die erlaubte Geschwindigkeit ist in der sogenannten 9. Ausnahmeverordnung zur StVO geregelt. Hier ist die Geschwindigkeitsbegrenzung für Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen festgelegt. Gemäß dieser Verordnung dürfen bestimmte Anhänger mit einer Bestätigung gemäß §1 der 9. AusnahmeVO zur StVO eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h erreichen. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt jedoch nicht automatisch für alle Anhänger, sondern nur für solche, die bestimmte Anforderungen erfüllen und über eine entsprechende Bestätigung verfügen. Wir klären Sie hier darüber auf, welche bestimmten Anforderungen das sind und was Sie beachten müssen.

Natürlich wäre es schön, wenn Ihr Anhänger mindestens 100 km/h schnell fahren dürfte. Um die Bestätigung gemäß §1 der 9. AusnahmeVO zur StVO nutzen zu können, muss Ihr Anhänger allerdings bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine geeignete Bauart, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h, eine funktionierende Bremsanlage sowie eine ordnungsgemäße Beleuchtungseinrichtung. Darüber hinaus muss der Anhänger eine amtliche Begutachtung durch eine technische Prüfstelle bestehen und eine entsprechende Bescheinigung erhalten. Um eine solche Bescheinigung zu erhalten, melden Sie sich doch einfach direkt bei unserem Team von Let’s go Gutachten in Berlin. Gerne führen wir eine Prüfung mit Ihrem Fahrzeug durch und stellen Ihnen nach bestandener Prüfung alle relevanten Dokumente aus.

Sie möchten wissen, ob die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO auch für Ihr Fahrzeug gilt? Wir können Ihnen sagen, die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO gilt nur für bestimmte Fahrzeuge und Anhänger, die für den gewerblichen Gütertransport oder den gewerblichen Personenverkehr genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Wohnwagen, Pferdeanhänger, Bootsanhänger, Transportanhänger und andere Spezialanhänger, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen und für den schnellen Transport auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen geeignet sind. Fällt Ihr Fahrzeug darunter? Falls Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns jederzeit und wir erklären Ihnen alle Besonderheiten.

Sie möchten mit Ihrem Pkw mit Anhänger Tempo 100 fahren? Damit Sie mit einem Pkw mit Anhänger eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h fahren dürfen, muss der Anhänger bestimmte technische Anforderungen erfüllen und über eine entsprechende Bestätigung gemäß der 9. AusnahmeVO zur StVO verfügen. Außerdem müssen sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger in einem verkehrssicheren Zustand sein und den geltenden Vorschriften entsprechen. Hierzu können Sie unter anderem bei Let’s go Gutachten eine entsprechende Prüfung durchführen lassen, die Ihnen dann erlaubt, Tempo 100 zu fahren.

Um mit einem Anhänger Tempo 100 fahren zu dürfen, benötigt der Anhänger einen speziellen Aufkleber, der seine Eignung für diese Geschwindigkeit bestätigt. Dieser Aufkleber wird nach erfolgreicher Begutachtung und Prüfung des Anhängers durch unsere technische Prüfstelle ausgegeben werden. Bringen Sie den Aufkleber nach Erhalt gut an Ihrem Anhänger an, denn er dient als Nachweis dafür, dass der Anhänger die erforderlichen technischen Anforderungen erfüllt und für die höhere Geschwindigkeit zugelassen ist.

Haben Sie Fragen zu der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO oder möchten Sie erfahren, welche Regeln für Sie im Speziellen gelten? Dann treten Sie mit uns in Kontakt, um alle wichtigen Informationen zu der Geschwindigkeitsbegrenzung Ihres Anhängers zu erfahren. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Anrufen locationAnfahrt whatsappWhatsapp
whatsapp
Fixed Image
×
×